Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Veranstalter

Veranstalter des Dukeland Open Air Festivals ist die LeBeMi GmbH, Kriegsbergstr. 28, 70174 Stuttgart, Deutschland

Geschäftsführende Gesellschafter: Mladen Behtan, Marius Lehnert, Sasa Mijailovic
Amtsgericht: Stuttgart HRB 781155 (im Folgenden nur noch „Veranstalter“ genannt).

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen den Käufern der Produkte bzw. Besuchern der vorgenannten Veranstaltung (im Folgenden nur noch „Kunde“ genannt) und dem Veranstalter.

Zustandekommen des Vertrages

Für das Zustandekommen des Vertrages und die Erfüllungspflichten seitens des Veranstalters wird vorausgesetzt, dass der Kunde sowohl volljährig als auch geschäftsfähig ist.

Gleichzeitig sind alle Angebote auf der Homepage www.dukeland-festival.com unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrags, der für jeden Kunden mit dem Kauf eines Tickets für die oben genannte Veranstaltung, allerspätestens aber mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande kommt.

Tickets & Einlass

Das Dukeland Open Air Festival findet als eintägige Tagesveranstaltung auf dem Gelände der Domäne Monrepos am Seeschloss Monrepos in 71634 Ludwigsburg statt. Jeglicher Kauf von Tickets/Eintrittskarten hierfür ist nur zu privaten Zwecken gestattet, eingewerblicher Weiterverkauf der Tickets oder sonstiger Materialen des Veranstalters ist – insbesondere zu höheren Preisen – untersagt. Bei etwaigem Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

Der Verkauf der Tickets erfolgt über einen Drittanbieter (TixforGigs https://www.tixforgigs.com/, Fluffy Clouds GmbH & Co. KG, Käthe-Kollwitz-Straße 60, 04109 Leipzig, Deutschland), nicht über den Veranstalter. Der Kaufvertrag für die Tickets kommt also mit diesem Drittanbieter zustande.

Der Ticketkauf ist auch ohne individuelle Personalisierung möglich, gleichzeitig kann der Kunde das Ticket erst nach erfolgter Personalisierung herunterladen und einsetzen. Eine Ticketweitergabe über eine nachträgliche Änderung der Personalisierungsdaten ist problemlos möglich.

Nur mit gültigem Ticket ist der Einlass zur Veranstaltung gestattet. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen, um gegen ein Festivalbändchen (siehe auch Abschnitt „Cashless Payment“), das ordnungsgemäß verschlossen am Handgelenk respektive Arm zutragen ist, eingetauscht zu werden. Der Eintritt wird verwehrt, wenn Bändchen unverschlossen oder beschädigt sind. Bei Verlassen des eingegrenzten Veranstaltungsgeländes ist Wiedereintritt nicht möglich, ebenso wenig eine Rückerstattung des ursprünglichen Kartenwerts.

Aus Sicherheits- und Ordnungsgründen erfolgt beim Einlass eine Kontrolle durch den Sicherheitsdienst. Dies geschieht unter anderem durch Leibes- und Taschenvisitation, wozu sich der Kunde einverstanden erklärt. Gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Pyrotechnik oder Waffen sind untersagt; ebenso dürfen keine Glas- und Getränkebehälter, Lebens- und Rauschmittel oder sonstige Gegenstände, die die Größe eines A4-Formats übersteigen, auf das Veranstaltungsgelände genommen werden. Tiere sind ebenfalls verboten.

Professionelle Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung gemacht werden, weshalb grundsätzlich das Mitführen derartiger Aufnahmegeräte nicht gestattet ist, insbesondere wenn eine kommerzielle Nutzung angestrebt wird. Diese Geräte können vom Veranstalter temporär eingezogen und verwahrt werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Kunden den Einlass zu verweigern, sollte ein wichtiger Grund vorliegen. Als wichtiger Grund gilt vor allem ein offensichtlich zu starkalkoholisierter oder durch andere Drogen beeinträchtigter Zustand, aber auch eine offensichtliche menschenverachtende, rassistische, homophobe oder gesellschaftszersetzende Einstellung.

Schadenersatzsprüche ergeben sich auch allen hier genannten Gründen des Nicht-Einlasses nicht.

Ge- und Verbote

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Dieses wird von ihm und seinem Sicherheitspersonal ausgeübt, jeglichen diesbezüglichen Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Den Kunden ist es untersagt:

  • gewerbsmäßige Handlungen vorzunehmen, dies umfasst auch das Vertreiben von Werbung jeglicher Art
  • private, abgesperrte Bereiche innerhalbdes Geländes zu betreten
  • sog. Stage-Diving vorzunehmen, auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen, Gerüste, Bäume oder Zäune zu klettern
  • Straftaten wie z. B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, sexuelle Nötigung zu begehen
  • gewerbliche, kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen, insbesondere wenn dabei gegen die Rechte Dritter verstoßen wird
  • außerhalb der Toilettenräume ihre Notdurft zu verrichten

bei Verstoß gegen genannte Regeln kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen, hierbei ist sowohl ein Wiedereinlass als auch eine Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

Da durch den Veranstalter zu Dokumentationszwecken Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden, willigt der Kunde mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich und unentgeltlich in die Anfertigung und umfassenden Verwendung der Aufnahmen ein.

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.

Auf dem Festivalgelände werden Mehrwegbecher ausgegeben, auf diese besteht ein Pfand.In jedem Fall sollte der Kunde stets an die Umwelt denken und jeglichen Müll, auch Zigarettenstummel, entsprechend in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgen.

Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausdrücklich mit einbezogen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, ebenso wenig bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hier der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt wird.

Für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Sachen haftet der Veranstalter nicht.

Da Musikveranstaltungen dieser Kategorie mit einer besonderen Lautstärke und hohem Schallpegel einhergehen, ist dem Kunden bewusst, dass die Gefahr von möglichen, damit zusammenhängenden Gesundheitsschäden besteht. Durch geeignete technische Ausstattung sowie Lautstärkebegrenzung sorgt der Veranstalter dafür, dass der Kunde keinen Hörschaden nimmt. Unabhängig davon wird jedoch dringend empfohlen, einen Gehörschutz wie beispielsweise Ohrstöpsel zu verwenden. Eine Haftung des Veranstalters für etwaig auftretende Hör- und Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen.

Speisen werden vom Schlosshotel der Domäne Monrepos vertrieben, hierbei geht der Kunde eine vertragliche Beziehung ausschließlich mit diesem Verkäufer ein.

Sämtliche weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Abbruch / Absage

Insofern der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann und keine Gefahr dadurch für die Gesundheit des Kunden besteht, findet die Veranstaltung statt. Sollten sich jedoch die Witterungsumstände gefährlich darstellen, kann die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden. Bei einem solchen Abbruch der Veranstaltung oder einem Abbruch aus sonstigen Gründen der höheren Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung gibt es keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Schadenersatz.

Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht sowohl die Möglichkeit der Erstattung des Nennwertes des Tickets (exklusive Vorverkaufsgebühren) als auch die Möglichkeit, das Ticket für das Folgejahr zu behalten – mit diesem Ticket wird der Einlass zur äquivalenten Veranstaltung im nächsten Jahr gewährt. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden, es besteht kein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch.

Sollte die Veranstaltung aufgrund der pandemischen Lage im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) nicht stattfinden können, gilt der vorgenannte Punkt: Tickets können entweder erstattet oder bei gleichbleibender Gültigkeit behalten werden. Die Einschätzung der pandemischen Lage trifft hierbei der Veranstalter in einem verantwortungsbewussten Kontext, ggf. auch eine geraume Zeit vor Veranstaltungsbeginn.

Eine terminliche Verlegung der Veranstaltung kann durch den Veranstalter vorgenommen werden, insofern dies für den Kunden zumutbar ist und dieser rechtzeitig on- und/oder offline informiert wird. Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, programmatische Änderungen vorzunehmen, dies kann auch während der Veranstaltung geschehen; in jedem Fall muss der Kunde möglichst zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Es ergeben sich für den Kunden keine Ansprüche jedweder Art.

Grundsätzlich besteht Schadenersatzanspruch für den Kunden nur dann, wenn dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Cashless Payment

Auf dem Dukeland Open Air Festival ist ausschließlich eine Zahlung mit Cashless Payment möglich, hierbei handelt es sich um ein vom Veranstalterbereit gestelltes elektronisches Zahlungsmittel, das von der Firma PlayPass (https://www.playpass.be/), Lange Gasthuisstraat 29-31, 2000 Antwerpen, Belgien (im Folgenden nur noch „RFID-Chip-Aussteller“genannt), vertrieben wird und von jedem Kunden genutzt werden muss. Für die Nutzung gelten zwischen Veranstalter und Kunde die nachfolgenden Bestimmungen:

Mit dem Bezug des RFID-Chips über ein sog. Festival-Armband (im Folgenden schlicht „RFID-Chip“ genannt) kommt ein Vertrag zwischen dem RFID-Chip-Aussteller und dem RFID-Chip-Inhaberüber die Nutzung des RFID-Chips als Zahlungssystem zustande. Durch das Aufladen von Guthaben auf den RFID-Chip erfolgt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden über die Nutzung des RFID-Chips als Zahlungsmittel gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Nimmt der RFID-Chip-Inhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und den Akzeptanzstellen.

Der RFID-Chip ist ausschließlich während der Veranstaltung im Jahr 2022 gültig. Der Kartenaussteller ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. Der RFID-Chip wird abhängig vom Nutzungsverhältnis zwischen Veranstalter und Kunde anhand des Namens und der E-Mail-Adresse personalisiert. Eine Weitergabe des personalisierten RFID-Chips ist nicht gestattet. Außerdem übernimmt der Veranstalter keine Haftung für den RFID-Chip bei Verlust oder Diebstahl.

Der Kunde kann mit dem RFID-Chip an für die Nutzung des RFID-Chips freigegebenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang verringert sich das auf dem RFID-Chip gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Der RFID-Chip-Aussteller ist kein Schuldner für die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit dem RFID-Chip bezahlt werden können. Die Forderungen aus den mit der Karte getätigten Verfügungen sind sofort zur Erstattung fällig; die geschuldeten Erstattungsleistungen und etwaige Entgelte werden unverzüglich mit dem Guthabenverrechnet.

Mit dem Einsatz des RFID-Chips an einer Akzeptanzstelle autorisiert der Kunde die Ausführung des Zahlungsauftrages. Hierbei sind vom Kunden Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen ihm und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, unmittelbar zu benennen und zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des RFID-Chip-Guthabens mit dem verfügten Betrag. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an den Veranstalter gerichtet werden. Gleichzeitig hat der RFID-Chip-Inhaber den RFID-Chip mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um diesen vor missbräuchlicher Verwendung zu bewahren. Nach der Autorisierung über eine Akzeptanzstelle ist der Zahlungsauftrag vom Kunden nicht mehr widerrufbar.

Der RFID-Chip wird über das Armband mit oder ohne vorgeladenem Startguthaben ausgegeben und ist in jedem Falle (wieder-) aufladbar. Er kann entweder im Vorfeld der Veranstaltung über einen Online-Account oder während der Öffnungszeiten der Veranstaltung an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden. Der Kunde kann seinen RFID-Chip nur im Rahmen von vorhandenem Guthaben nutzen. Gleichzeitig beträgt der Mindestaufladebetrag 10 Euro, der Höchstbetrag des Kartenguthabens liegt bei 250 Euro. Die Guthabenbeträge sind Privatvermögen und werden somit nicht verzinst.

Der RFID-Chip kann ab Erhalt für den ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum zur Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Eine Erstattung des Restguthabens ist grundsätzlich möglich, muss aber innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung – also ab Montag, 13.06.2022 bis einschließlich  Mittwoch, 13.07.2022 – ausschließlich online vorgenommen werden. Diese Online-Erstattung wird mit 1,50 Euro pro Vorgang berechnet. Jegliches Promotionguthaben kann nicht erstattet werden und verfällt automatisch nach der Veranstaltung.

Der Kunde trägt das Risiko eines Verlustes und eines von ihm zu verantwortenden Missbrauchs des RFID-Chips. Akzeptanzstellen prüfen nicht, ob der RFID-Chipinhaber rechtmäßiger Besitzer des RFID-Chips ist. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den RFID-Chip-Aussteller. Zivilrechtlicher Ansprüche können unter Umständen geltend gemacht werden.

Der RFID-Chip-Aussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der RFID-Chip bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen. Verliert der Kunde seinen personalisierten RFID-Chip, wird dieser ihm gestohlen oder kommt in sonstiger Weise abhanden, sodass es dadurch zu einer nichtautorisierten Guthabenverfügung kommt, so haftet der Kunde für jedwede Schäden; hierbei spielt es keine Rolle, ob der Kunde für den Verlust oder Diebstahl verantwortlich ist. Die oben genannte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des RFID-Chip-Ausstellers (Antwerpen). Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bei Erwerb werden Daten an den RFID-Chip-Ausstellers weitergegeben. Daher stimmt der Käufer mit Erwerb des Tickets ebenfalls den Datenschutzbestimmungen des RFID-Chip-Ausstellers zu.

Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ist Stuttgart.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Kunde hat das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Stand: Dezember 2021